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Erziehungsstellen

Definition:

Abgrenzung Pflegefamilie, Erziehungsstelle im System der Jugendhilfe
  • Erziehungsstellen sind Familien, Paare oder Einzelpersonen in der mindestens eine Person über eine fachlich-pädagogische Ausbildung verfügt (Beisp. Erzieher, Sozialpädagoge, Heilerziehungspfleger- pädagoge…..).
  • Erziehungsstellen können bis zu 2 Kinder / Jugendliche in Ihrem privaten Haushalt aufnehmen.
  • Erziehungsstellen Familien arbeiten als eine Form der stationären Jugendhilfe auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 34, bei Bedarf in Verbindung mit dem § 41 SGB VIII und im Einzelfall 3 35a SGB VIII (in Abgrenzung zu Pflegefamilien § 33 SGB VIII).

Entstehungsgeschichte

Anfang der 1970er Jahre entstanden unterschiedliche Projekte mit dem Ziel, professionalisierte Pflegefamilien einzurichten. Ausgangspunkt war die Kritik an der Heimerziehung und die Bemühungen um  Heimreformen, die Mitte der 1960er Jahre begannen und wo sich die Frage stellte, wie Lebensorte und Rahmenbedingungen von jungen Menschen gestaltet sein sollten, wenn sie über einen längeren Zeitraum fremd untergebracht sind.

Daneben wurde diskutiert, in welchen Fällen die Pflegefamilie eine angemessene Form der Fremdunterbringung ist und inwieweit eine professionelle Erziehung in privaten Haushalten und Familien eine neue Alternative zur bisherigen Fremderziehung sein kann.

Stärken und Schwächen von Heimerziehung und Pflegefamilien wurden herausgearbeitet und wie schon öfter in der Geschichte, wie z. Bsp. auch im „Waisenhausstreit“ (1770 – ca. 1820) , die jeweiligen Vor- und Nachteile von ihren Befürwortern und Gegnern heftig diskutiert und miteinander verglichen.

Als Stärke der Heimerziehung wurden u.a. die grundsätzlichen Anforderungen an Professionalität gesehen, d.h. der Einsatz von pädagogischen Fachkräften mit ihrer theoretischen und methodischen Qualifikation, Anbindung an eine Institution und damit verbundene Fachkräfte für Beratung und die Möglichkeiten von Austausch und Reflexion mit Fachkollegen.

Als Kritik an der Heimerziehung wurden die für eine institutionelle Erziehung kennzeichnenden Strukturelemente des Schichtdienstes und der Austauschbarkeit von Personen und der häufige Bezugspersonenwechsel erwähnt, sowie Heime grundsätzlich als „totale Institutionen“ kritisiert.

Als Stärke der Pflegefamilie wurde ihre Exklusivität und Kontinuität von Beziehungen sowie die Privatheit und Intimität gesehen, wodurch Vertrauen und Bindung leichter entstehen können. Gleichzeitig wurde die Gefahr sichtbar, dass eine Familie rasch an ihre Grenzen stößt, wenn die Belastungen im Miteinander zu hoch werden.

Erziehungsstellen lassen sich als ein Versuch beschreiben, die Vorteile der beiden grundsätzlich verschieden strukturierten Formen der Fremderziehung, also der Heimerziehung sowie der Erziehung in Pflegefamilien miteinander zu verbinden, um eine neue, eigenständige Betreuungsform zu entwickeln.

Durch die pragmatische Notwendigkeit der klassischen Zuordnungen zu den „Säulen“ der verschiedenen Hilfeformen nach dem SGB VIII (KJHG) entstanden Erziehungsstellen sowohl nach § 33.2 SGB VIII als eine besondere Ausgestaltungsform des Pflegekinderwesens, als auch nach § 34 SGB VIII als ein spezifisches Angebot der stationären Jugendhilfeangebote.

Aufgrund der damit verbundenen unterschiedlichen formalen Anforderungen müssen die Erziehungsstellen sich jeweils mit den Rahmenbedingungen ihres zugehörigen Systems auseinandersetzen.

Erziehungsstellen in Niedersachsen werden ausdrücklich als eine Hilfe nach § 34 SGB VIII definiert und bewegen sich also im Rahmen des Systems der stationären Hilfeformen, d.h. sie benötigen vor Tätigwerden eine behördliche Betriebserlaubnis, müssen ein Leistungsangebot formulieren und eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abschließen.

Erziehungsstellen dürfen nur von pädagogischen Fachkräften betrieben werden und die Platzzahl in Erziehungsstellen ist auf max. 2 begrenzt

Diese Rahmenbedingungen sorgen für landesweit einheitliche Rahmenbedingungen und Mindeststandards und ermöglichen, eine Träger- und Konzeptionsvielfalt, die über das ausformulierte Leistungsangebot transparent wird.

Auch heute noch sitzen Erziehungsstellen, mit ihrem integrativen und ganzheitlichen Ansatz, nach wie „zwischen allen Stühlen“ der klassischen Hilfesäulen und müssen sich ihrem Selbstverständnis entsprechend und zur Schärfung ihres Profils sowohl von den Hilfen nach § 33 SGB VIII als auch nach § 34 SGB VIII abgrenzen., da Erziehungsstellen nach wie vor weder reine Pflegefamilien noch „die kleinste Form von Heim“ sind.