SoFa

Leistungen

SoFa als Träger von Erziehungsstellen

  • Erziehungsstellen nehmen max. 2 Kinder in ihre private Familie und ihren privaten Haushalt auf,
  • Als Erziehungsstelle haben Sie eine hohe Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung in ihrer pädagogischen Arbeit und Alltagsgestaltung,
  • Die Arbeit umfasst neben der „Familienarbeit“ dabei die wertschätzende Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, ggfs,Vormünder, sowie mit den Jugendämtern, Schulen, Kindergärten, Vereinen und therapeutischen Diensten,
  • Erziehungsstellen organisieren sich regelmäßige Fachberatung, Supervision und Fortbildung

Wir lassen Sie mit dieser anspruchsvollen Arbeit jedoch nicht allein, sondern Sie haben einen Träger und ein Team!

Konzeptionelle Leistungen des Verbundes

  • gemeinsame Betriebserlaubnis mit gemeinsamen, verpflichtenden
  • Qualitätsstandards und Leitbild
  • Regional orientierter Träger, max 50 km von der Erziehungsstelle entfernt
  • dokumentierte Prozesse und Arbeitsmaterialien im Rahmen eines Einrichtungshandbuchs
  • gemeinsame Einrichtungs- Führung und Entwicklung mit Selbstevaluation
  • differenziertes Leistungsangebot nach Aufenthalts und Zielperspektiven
  1. längerfristiger Hilfebedarf über 24 Monate
  2. mittelfristiger  oder intermittierender Hilfebedarf von 6 – 24 Monaten mit Rückführungsoption / Rückf.-Klärung
  3. Inobhutnahmen, kurzfristigeMaßnahmen und Krisenintervention (time-out) mit fest vereinbarter Rückführung und intensiver Elternarbeit
  • regelmäßige Fachberatung der Erziehungsstellen in Hausbesuchen
  • wöchentlicher fachlicher, kollegialer Austausch mit Fallberatung im Team mit allen Erziehungsstellen und FachberaterInnen
  • regelmäßige externe Supervision für Erziehungsstellen und auch Fachberatung
  • min. 2x im Jahr Fortbildungen
  • Eltern- und Familienarbeit
  1. Einbezug der Herkunftsfamilie im Rahmen des Anbahnungs-, Aufnahme und Hilfeplanverfahrens, sowie bei Rückführung, Verselbständigung und Entlassung
  2. Kontakt- und Beziehungspflege / allgemeine Elternarbeit im Dreieck Kind, Herkunftsfamilie und Erziehungsstelle
  3. übergreifende Eltern- und Familien Beratung als Grundleistung
  4. aktivierende Eltern- und Familienarbeit / Elterntraining als individuelle Sonderleistung nach Hilfeplan