SoFa

Ambulante Betreuung

SoFa – Ambulante Nachbetreuung

Leistungen


Unser Angebot einer ambulanten Hilfe richtet sich ausschließlich an die von uns im Rahmen unserer Gesamteinrichtung betreuten oder ehemals betreuten jungen Menschen und deren Familien, also Hilfen im Zusammenhang der Kernaufgabe unserer Einrichtung, nämlich der stationären Hilfe in einer Erziehungsstellen oder einer Inobhutnahme und für eine Übergangszeit danach.

Die ambulante Betreuung ist ein für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot. Sie realisiert eine individuelle, dem Bedarf entsprechende Hilfe, die flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der Kinder und Jugendlichen angepasst wird

Unsere Zielgruppen sind folgende:

Junge Menschen und ihre Familien haben zunehmend komplexere Hilfebedarfe, wurden oftmals schon in mehrfachen anderen Hilfeformaten, leider mit nicht ausreichendem Erfolg, betreut, bis eine stationäre Hilfe in Form einer Erziehungsstelle oder Inobhutnahme bei uns angefragt wird.

Unsere ambulante Hilfe hat zum Ziel, besondere Herausforderungen und Hilfebedarfe, die über die Grundleistung der Erziehungsstellen oder Inobhutnahmen Leistungsangebote hinaus gehen aufzugreifen,

  • um eine entsprechende stationäre Hilfe und Aufnahme erst möglich zu machen, z. Bsp. bei Erforderniss einer besonders langen Anbahnung,
  • um besondere Krisen oder Retraumatisierungen zu bewältigen
  • um spezielle Förder- und Hilfebedarfe aufzugreifen und zu bearbeiten
  • oder um besondere Aufgaben wie z. Bsp. Klärungsaufträge, Ressourcenermittlungen, Aufträge mit den Herkunftsfamilien, Familienkontakte, begleitete Umgangskontakte über die Grundleistung hinaus u v m zu ermöglichen.

Die Erkenntnisse insbesondere der Wirkungs- und „Careleaver“ Forschung haben ergeben, dass der nachhaltige Erfolg einer stationären Maßnahme maßgeblich von der Gestaltung von Übergängen und ausreichend Zeit, sowohl bei Eintritt, insbesondere aber auch bei einer Beendigung einer stationären Maßnahme beeinflusst wird. Dabei geht es nicht nur um die Stabilisierung von alltagspraktischen Lebensbewältigungstechniken, sondern insbesondere auch um die emotionale Stabilisierung, soziale Einbettung und das Gefühl, nicht plötzlich einsam und allein gelassen zu sein, bei gleichzeitig hoher Selbstverantwortung.

Unsere ambulante Hilfe hat zum Ziel, diese Übergangssituationen zu unterstützen,

  • um eine Rückführung in die Herkunftsfamilie und eine Anbahnung des Lebens in der Herkunftsfamilie in intensiver Vorbereitung zu ermöglichen
  • und um eine nachhaltige Verselbständigung nach einer stationären Maßnahme in eine eigene Wohnung in einem fließenden Übergang und mit Hilfe einer Nachbetreuung zu unterstützen.

Diese ambulante Hilfe kann sowohl im Rahmen von individuellen Sonderleistungen als auch im Rahmen dieses Leistungsangebotes mit einem eigenständigen Hilfeplanverfahrens beantragt und gewährt werden.


Es werden Jugendliche / junge Volljährige betreut, die an ein eigenverantwortliches Leben als Erwachsene in einem eigenständigen Lebensbereich herangeführt werden sollen und aufgrund ihrer multiplen psychosozialen Problemlagen, Verhaltensauffälligkeiten und/ oder aufgrund mangelnder Integration und Akzeptanz in soziale Systeme noch einer intensiven sozialpädagogischen Unterstützung und Förderung bedürfen.

Ziele

Die folgenden Ziele sollen exemplarisch unsere Arbeitsansätze verdeutlichen und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Individuell werden die jeweiligen Ziele im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart und über das „SMART“ Verfahren operationalisiert.

  • Intensive Begleitung von jungen Menschen und deren Herkunftsfamilien in Übergangssituationen wie Aufnahme, Anbahnung, Rückführung, Entlassung in andere Hilfeformen und Verselbständigung
  • Individuelle Unterstützung und Einzelbetreuung in Krisensituationen in den Erziehungsstellen zur Deeskalation von Konflikten, Bearbeitung von Retraumatisierungen, Stärkung und Schutz des Erziehungsstellen Familiensystems mit dem Ziel der Stabilisierung und Fortführung der Maßnahme
  • Unterstützung der stationären Maßnahme bei besonderen Hilfebedarfen und Herausforderungen der jungen Menschen, die im Rahmen der Grundleistung nicht bearbeitet werden können
  • Begleitung von Umgangskontakten, beispielsweise im Rahmen eines Schutzplanes
  • Aufbau und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenzen nach Massnahmeende und Verselbständigung in eigener Wohnung,
  • Begleitung von Beheimatung, Aufbau und Erhalt von sozialen Netzen und Kontakten nach Massnahmeende
  • Hilfe bei Einsamkeitsgefühlen und Verantwortungsdruck durch Selbständigkeit, Vermittlung weitergehender Hilfen
  • (Re)Integration in Schulen oder berufsbildende Maßnahmen oder Unterstützungen des erfolgreichen Durchlaufens
  • Unterstützung bei Wohnungs- Suche, Umzug und Erhalt der Wohnung, Umgang mit Mieterpflichten, Haushaltsführung
  • Übergangsbegleitung bei der Umsetzung einer verselbständigten Alltags Lebenspraxis (Finanzen, Haushalt, Gesundheit, Hygiene….)
  • Begleitung von Behördenangelegenheiten, Antragswesen…
  • Aufbau und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, bzw. Sorgeberechtigten und Unterstützung und Beratung bei Übergangsprozessen
  • Förderung gesunder, förderlicher und liebevoller Lebensbedingungen und Integration in Kindergarten, Schule, Ausbildung oder anderer Hilfesysteme während des Rückführungsprozesses oder für einen Übergangszeitraum danach
  • Klärung von schulischen und beruflichen Perspektiven, familiären Ressourcen oder weiteren Hilfeangeboten und Lebensperspektive der aufgenommenen jungen Menschen, soweit sie nicht im Rahmen der Grundleistung erbracht werden und bei besonderen Auftrags- und Klärungsbedarf.