SoFa

Partizipation

Partizipation und Beschwerde Management sind auch ein wichtiges Thema für die Erziehungsstelle

Übergriffe auf Schutzbefohlene sind im System der stationären Unterbringung in Familien schwer erkennbar. Das familiäre System ist in der Regel „geschlossener“ als eine Heimgruppe, die deutlicher in den institutionellen Rahmen eingebunden ist. In der privaten Sphäre einer Erziehungsstelle / Soz. päd. Lebensgemeinschaft steht das fremd untergebrachte Kind in einem engen persönlichen Verhältnis zu den Familienmitgliedern und somit in einem stärkeren Loyalitätskonflikt ihnen gegenüber als in einem Heim. Bei der Aufdeckung eines Übergriffes besteht für das Kind die Gefahr, nicht nur seine unmittelbaren Bindungspersonen zu verlieren sondern zugleich auch seinen vertrauten Lebensort. Entsprechend hoch sind in SPLG (Erziehungsstellen) die Anforderungen an Träger und Fachkräfte zur Gewährleistung des Schutzes von jungen Menschen.

Der Paritätische NRW, Wuppertal, empfiehlt in seinen Aufsatz „SPL Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften“, Mai 2011.

  • Die Beratungsfachkraft des Trägers hält einen eigenständigen Kontakt zum Kind/ Jugendlichen.
  • Der Umgang mit den Anforderungen des Kinderschutzesgemäß § 8a SGB VIII ist in einem Verfahren geregelt, das Bestandteil der Konzeption des Trägers ist und den Vereinbarungen mit den örtlichen Jugendämtern entspricht.
  • Der Träger stellt den Verfahrensablauf mit der
    SPLG (Erziehungsstelle) sicher und trägt Sorge dafür, dass erweiterte
    Führungszeugnisse aller Erwachsenen in der SPLG (Erziehungsstelle) vorliegen.“
  • Er stellt ein internes Beschwerdeverfahren für die jungen Menschen sicher.

Wir – der Sozialpädagogische Familienverbund / SoFa – stimmen diesen Aussagen ausdrücklich zu uns setzen uns dafür ein, dass unsere Arbeit von einer positiven und wertschätzenden Grundhaltung getragen ist, in der Partizipation und konstruktive Kritik ausdrücklich erwünscht sind.

Wir tragen Sorge dafür, dass jede Beschwerde bearbeitet wird und dass der der junge Mensch freien Zugang zu Beschwerdemöglichkeiten erhält, sowohl in den Erziehungsstellen, als auch intern über den Träger, z.B. über Fachberater und ebenso auch extern, z.B. über Beratungsstellen, Vertrauenslehrer etc.