Freie Plätze? / Belegung?
Suchen Sie einen Platz in einer Erziehungsstelle oder einen familienanalogen Inobhutnahmeplatz? Hier erfahren Sie, ob oder wann wir über freie Kapazitäten verfügen.
Angebot | Plätze | Perspektivisch | Telefon Anfragen |
Erziehungsstelle | 0 | 0 | 0531 3789022 familienverbund@gmx.de |
Inobhutnahme 0 – 5 Jahre | 0 | 015223363187 017654653805 05305 3317 |
Was läuft? 🙂 …..gibt es Neues bei uns?
#KINDERstören – eine Super Kampagne von C. Kebekus
Wie geht es unseren Kindern? Carolin Kebekus macht mit #KINDERstören auf die Situation von Kindern aufmerksam und setzte direkt vor dem sonntäglichen „Tatort“ ihre Kampagne für 15 Minuten vor dem Krimi – und zu Beginn aufgemacht mit dem Tatort Intro. Die folgenden Dokus und Reportagen aus der ARD stellen die Belange von Kindern in den Mittelpunkt. Wir finden das eine super Idee! Die Links dazu:
Neues Angebot ab November 2023!
Wir bieten ab November 2023 eine familienanaloge Inobhutnahmestelle mit einem Platz für einen Säugling oder Kleinkind bis 6 Jahren in Veltheim / Landkreis Wolfenbüttel an.
Das Ausführungsgesetz zum KJSG (nach der SGB VIII Reform) des Landes Niedersachsen ist verabschiedet
Das Landesausführungsgesetz regelt, dass familienanaloge Einrichtungen betrieberlaubnispflichtig bleiben und nicht zu Pflegefamilien gemacht werden! Wir – als ein Verbund von Erziehungsstellen – freuen uns riesig!!!
Am 23.03.2022 hat der Niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission“ verabschiedet. Das Gesetz wurde am 29.03.2022 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist am gleichen Tag in Kraft getreten. Das Gesetz enthält u.a. auch zwei Regelungen, die für familienähnliche Bereuungsformen von Relevanz sind:
1. Erweiterung des Einrichtungsbegriffs
Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) wurde erstmalig eine Definition des Einrichtungsbegriffs ins SGB VIII aufgenommen. Dabei hat der Bundesgesetzgeber vorgesehen, dass familienähnliche Betreuungsformen (z. B. selbstständige Erziehungsstellen) nicht als Einrichtung gelten und damit nicht unter die Betriebserlaubnispflicht nach § 45 SGB VIII fallen. Er hat jedoch den Ländern mittels eines Landesrechtsvorbehalt die Möglichkeit eröffnet, eine abweichende Regelung zu treffen. Von diesem Landesrechtsvorbehalt hat Niedersachsen nun Gebrauch gemacht. In Niedersachsen fallen somit nach dem neuen § 15 Abs. 1 AG SGB VIII familienähnliche Betreuungsformen, die „zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft familienähnliches Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten konzeptionell verbunden sowie qualitätsgesichert vorhalten und die Gesamtverantwortung für die Lebensführung der untergebrachten und betreuten Kinder oder Jugendlichen berufsmäßig übernehmen
oder
wenn untergebrachte und betreute Jugendliche zur Unterstützung bei der sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung intensiv sozialpädagogisch einzelbetreut werden“ unter den Einrichtungsbegriff und damit wieder in die Betriebserlaubnispflicht. In Niedersachsen haben sich unterschiedliche familienähnliche Betreuungsformen entwickelt, die sich durch eine konzeptionell gewollte Verknüpfung von professioneller Erziehung und Privatheit auszeichnen und nicht mit einer vom Jugendamt vermittelten (§ 33 SGB VIII) oder mit jugendamtlicher Erlaubnis versehenen Pflegeperson (§ 44 SGB VIII) gleichzusetzen sind. Daher erfordern und unterliegen diese Betreuungsformen in Niedersachsen ein den §§ 45 ff. SGB VIII entsprechendes Schutzniveau.
2. Abgrenzung Pflegefamilien und betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen
Des Weiteren wurde nun gesetzlich festgelegt, dass es eine parallele Erbringung von Hilfen durch eine Pflegeperson (z. B. im Rahmen von Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII) in einer familienähnlichen Betreuungsform nicht erfolgen soll. So heißt es nun in § 15 Abs. 2 AG SGB VIII:
„Ist eine Einrichtung nach Absatz 1 gegeben, so sollen in der familienähnlichen Betreuungsform keine Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII, keine Eingliederungshilfe
nach § 35 a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII, keine Leistungen nach § 80 SGB IX oder vergleichbare Hilfen erbracht werden, bei denen Kinder und Jugendliche einer geeigneten
Pflegeperson zugeordnet werden.“
Der Gesetzgeber hat damit das Ziel verfolgt, die Kinder und Jugendlichen vor den Folgen einer gleichzeitigen Ausübung der fachlich-inhaltlich und konzeptionell verschiedenen Hilfearten in der Praxis zu schützen. Dadurch soll insbesondere vor dem Hintergrund der jeweils verschiedenen Aufsichten, der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die jeweilige Erlaubnis, als auch des individuellen Hilfebedarfs der jungen Menschen eine verbesserte Abgrenzung der verschiedenen Betreuungsformen erreicht werden.
Schutzkonzept mit
sexual pädagogischer Handlungs Orientierung
Im 2. Halbjahr 2018 und in den ersten Monaten in 2019 haben wir regelmäßig mit allen MitarbeiterInnen getagt und uns ein Schutzkonzept vor (sexueller) Gewalt und (sexuellem) Machtmissbrauch erarbeitet.
Machtmissbrauch und Gewalt besonders im sexuellen Bereich erfordert auch gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit Sexualität, sexueller Selbstbestimmung und Sexualerziehung, sowie auch Aufklärung und unserem eigenen Verständnis von Sexualität. Und so haben wir versucht, eine gemeinsame Sprache und gemeinsame Haltungen zu entwickeln und haben das Schutzkonzept um eine sexualpädagogische Handlungsorientierung erweitert.
Psychische Belastungen in Erziehungsstellen
Im Rahmen unserer Bemühungen um Arbeitssicherheit haben wir uns mit unseren psychischen Belastungen an unserem Arbeitsplatz „Erziehungsstelle“ befasst und uns geprüft, wie wir mit uns dabei umgehen und wie wir uns schützen. Dies haben wir im Rahmen der „moderierten Gefährdungseinschätzung“ im Rahmen der BGW Arbeitssicherheit getan.
Erziehungsstellen Familien Freizeit im Ferienzentrum Schloss Dankern
Vom 10. – 13.05.18 haben wir gemeinsam das Himmelfahrtswochenende im Ferienzentrum Schloss Dankern verbracht.
Spielen, Grillen, Quatschen!
Wir haben gemeinsam eine tolle Freizeit verbracht und dabei uns und unsere Erziehungsstellen Kinder näher kennengelernt, gemeinsam gespielt, gegrillt, getafelt und viele lustige aber auch vertiefende Gespräche geführt.
Jetzt können wir uns in den kommenden Team- und Fallbesprechungen mit viel mehr Einfühlungsvermögen und gegenseitigem Verständnis begegnen.
EU Datenschutzverordnung – DSGVO –
Wir beschäftigen uns mit dem Datenschutz
Im Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutzverordnung in Kraft.
Als eine Jugendhilfeinrichtung gehen wir mit besonders sensiblen Daten um und benötigen diese auch für unsere pädagogische Arbeit. Datenschutz, besonders der Schutz der Sozialdaten, ist daher schon immer ein wichtiger Punkt in unserer Arbeit und in unserem Qualitätsmanagement gewesen.
Die neue europäische Datenschutzverordnung erhöht jedoch deutlich die bisherigen Anforderungen und verpflichtet alle Daten Verarbeitende zu mehr Transparenz und Datenschutz. Die Rechte der Betroffenen wurden gestärkt.
Wir erarbeiten zur Zeit, was das für uns genau heißt und wie wir für einen guten, rechtskonformen Datenschutz sorgen können.
Pädagogen als Pflegeeltern (Erziehungsstelle)
Zeitungsartikel über die Arbeit unserer Erziehungsstellen vom 19.04.2018 in den Peiner Nachrichten
Hier die besser lesbare Textversion der Onlineausgabe der PN vom 19.04.18
PEINE
Regina Rehrmann arbeitet als Erziehungsstelle für „SoFa“. Sie betreut auffällige Kinder
Von Nina Schacht
19.04.2018 – 14:35 Uhr
Bunte Bauklötze liegen auf der Couch, ein Spielzeugzug steht auf dem Tisch, Kinder essen Marmeladenbrote. Bei Familie Rehrmann steht die Familie im Vordergrund. Zwei der wuselnden Kinder sind nicht die leiblichen Zöglinge von
Swen und Regina Rehrmann. Die Familie hat „Erziehungsstellenkinder.“ Regina Rehrmann ist Erzieherin und arbeitet in der
Erziehungsstelleneinrichtung „Sozialpädagogischer Familienverbund“ (SoFa). Sie betreut in ihrem Zuhause Kinder, die schwere
Schicksale hinter sich haben.
Im Unterschied zur „normalen“ Pflegefamilien ist die „Erziehungsstelle“ als stationäre soziale Einrichtung über eine Betriebserlaubnis anerkannt. Eine pädagogische oder psychologische Ausbildung ist Voraussetzung für die Mitarbeiter. Finanziert wird die Einrichtung unter anderem vom Jugendamt. Dieses vermittelt die Kinder an die Familien. Auch ältere Kinder finden bei SoFa eine Familie. Das Ziel der Betreuung in den Erziehungsstellen ist die Rückführung zu den leiblichen Eltern. Halbjährlich wird geprüft, ob die Kinder wieder bei ihren Müttern oder Vätern leben können. Beispielsweise nach erfolgreicher Drogentherapie.
„Wir sind ja keine Kinderklauer“, sagt Michael Husen, Geschäftsführer von SoFa, „sondern unterstützend für die Kinder und die Eltern tätig“.
Seit zehn Jahren ist Familie Rehrmann als „Erziehungsstellenmutter“ tätig und kümmert sich um meist schwer traumatisierte Kinder. „Es sind beispielsweise Kinder, die niemand haben möchte oder deren Mütter alkohol- oder drogenabhängig sind“, sagt die Sozialpädagogin. Manche von ihnen haben bereits vorgeburtliche Schäden erlitten. Oder auch Kinder von überforderten Müttern und jene, die Gewalt in ihrer „Ursprungsfamilie“ erlebt haben. Andere leiden unter Entwicklungsdefiziten und können
im Alter von fast fünf Jahren nicht sprechen. „Auf jeden Fall hatten sie einen schweren Start ins Leben“, sagt Rehrmann. Das bestätigt auch Stephanie Ullmann, Sozialpädagogin aus Peine. Auch sie ist als Erziehungsstelle tätig. „Wir geben den Kindern Liebe mit dem Hintergrund einer qualifizierten Ausbildung“, sagt Ullmann. Sie seien quasi ihre sozialen Eltern.
Besonders wichtig für die Kinder sind dabei stabile Verhältnisse. Gerade auch, weil sie oft eine wahre Odyssee an Aufenthaltsstellen hinter sich haben. Wie wichtig ein geregeltes Umfeld ist, weiß Rehrmann. „Das fängt schon bei den Tagesabläufen an.“ Wird zu einer anderen Zeit Abendbrot gegessen, sind die Kinder verunsichert. „Die Kinder haben Angst, dass sie kein Essen mehr bekommen“, erzählt Rehrmann. Häufig müssen die „Pflegeeltern“ regelrecht auf Spurensuche gehen. „Manche Kinder sind wie Wundertüten“, ergänzt Swen Rehrmann.
Informationen über ihr Schicksal liegen nicht immer vor. „Ein Kind traute sich nicht auf die Toilette zu gehen, wenn die Zimmertür zu war“, erinnert sich die Erzieherin. Ab diesem Zeitpunkt ließ die Familie alle Türen offen stehen. Vielleicht
durfte es bei den leiblichen Eltern nicht das Kinderzimmer verlassen, vermutet die Sozialpädagogin.
Der 21-jährige Jonas ist der leibliche Sohn der Rehrmanns. Von den Erziehungsstellenkindern wird er oft als der große Bruder angesehen. Brauchen seine Eltern eine Auszeit, springt er auch mal als Babysitter ein. Und obwohl die „Erziehungsstellenkinder“ viel Zeit und eine besondere Betreuung brauchten, hat sich Jonas nicht zurückgesetzt gefühlt. „Meine Eltern haben darauf geachtet, dass wir alle mal ungeteilte Aufmerksamkeit hatten“, sagt er.
Eine besondere Herausforderung in der Betreuung ist die Pubertät. War der Lebensweg von Missständen gepflastert, wird es für
Jugendliche doppelt schwierig. Ihre Reaktion: sie hauen aus ihren „Pflegefamilien“ ab oder verweigern sich. „Dann sind wir Tag und Nacht im Einsatz“, sagt Mitarbeiter Thomas Werner.
Den Kontakt zu den Kindern hält Michael Husen oft über deren achtzehntes Lebensjahr aufrecht. Weihnachten wird oft gemeinsam gefeiert. Er ist glücklich, wenn einstige „Pflegekinder“ den Weg in ein geregeltes Leben finden konnten: eine
Ausbildung, eine Wohnung und eine Partnerschaft.
Der sozialpädagogische Familienverbund
(SoFa) sucht qualifizierte Mitarbeiter für
die Erziehungsstellen. Voraussetzung ist
eine pädagogische oder psychologische
Ausbildung.
Informationen und Bewerbungen sind
erhältlich bei / bitte senden an den Geschäftsführer
Michael Husen, in 38104 Braunschweig,
Messeweg 9
(05 31) 378 90 22;
Internet: www.familienverbund.de
Email: familienverbund@gmx.de