Ab November 2023 haben wir eine neue, familienanaloge Inobhutnahme Stelle für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 0 – 5 Jahren!
Freie Plätze? Siehe unter „Aktuelles / Belegung“
(D)Ein zu Hause in der Krise
Der Sozialpädagogische Familienverbund bietet Inobhutnahmen im Rahmen eines familiären Angebots an. In der Inobhutnahme Familie kann ein Säugling oder Kind im Alter von 0 – 5 Jahren in Obhut genommen werden.
Nach langjähriger Tätigkeit als Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIII entwickelt sich nun Familie Werner zu einer Inobhutnahmestelle nach § 42 SGB VIII weiter.
Belegungs- Anfragen: 015223363187 / Herr Werner oder 017654653805 / Frau Werner, Festnetz: 05305 3317
oder bei allgemeinen Rückfragen:
0531 3789022
Email: familienverbund@gmx.de
Leistungen
- Das in Obhut genommene Kind wird im Rahmen eines Familiensystems rund um die Uhr betreut.
- Säuglinge werden ihren engen Beziehungsbedürfnissen angemessen betreut und über Nacht im Schlafraum des Betreuerehepaars betreut und versorgt.
- Die jeweiligen Standards sind im Leistungsangebot „Inobhutnahmen“ beschrieben.
- Die Inobhutnahme ist Teil einer Krisenintervention oder auch einer Schutzmaßnahme zur Sicherung des Kindeswohls.
- Daher erfolgt situationsgerecht und altersangemessen eine intensive Betreuung, die den besonderen Bedarfen einer Krisensituation gerecht wird und die den jungen Menschen stützt und stabilisiert.
- Unter Beachtung der Sicherung des Kindeswohls vor akuten Gefährdungen und bei entsprechenden Vereinbarungen mit dem zuständigen Jugendamt, können Eltern, das Familiensystem, sowie das soziale Netz in die Hilfe mit einbezogen und Kontakte ermöglicht werden.
- Die Einrichtung bietet an, an der Gestaltung der Übergänge in eine andere Hilfe mitzuwirken.
- Altersgerechte Spielmaterialien für alle Altersstufen werden vorgehalten.
Standards mit dem öffentlichen Träger
- Die Aufnahme in unsere Inobhutnahme Familie erfolgt in Begleitung des in Obhut nehmenden Jugendamts.
- In der 1. Woche der Inobhutnahme sollen ein Aufnahmegespräch und ca 2-3 Eltern-/ Familiengespräche seitens der Einrichtung erfolgen.
- Informationen zum Fall sollen der Einrichtung am Folgetag, spätestens jedoch am 3. Tag vom fallzuständigen Mitarbeiter vorliegen.
- Ein Schutzplan ist bei Verdacht auf akuter Kindeswohlgefährdung mit Beginn der Aufnahme zu vereinbaren.
- Bis zum 3. Tag solle eine Auftragsklärung mit der Einrichtung, dem jungen Menschen und dem Familiensystem erfolgen. Die Hilfeperspektive wird durch den ASD erarbeitet und die Einrichtung wird entsprechend informiert und beteiligt.
- Es sollen min. 3 Kontakte in 14 Tagen zwischen Einrichtung und fallzuständigen ASD Mitarbeiter erfolgen.
- Vor Beendigung der Inobhutnahme erfolgt ein Abschlussgespräch, das auch die Gestaltung des Überganges mit einbezieht. Die Übernahme des jungen Menschen erfolgt durch den fallzuständigen Mitarbeiter des ASD.
Qualitäts Management
Die Inobhutnahmestelle ist Einrichtungsteil des Sozialpädagogischen Familienverbundes und in deren Qualitätsstrukturen und Prozessen eingebunden, wie in der Leistungsbeschreibung „Erziehungsstellen“ beschrieben. Der Sozialpädagogische Familienverbund ist eine VPK qualitätsgeprüfte und zertifizierte Einrichtung mit verpflichtenden Standards.
Kernpunkte:
- wöchentliche Team- und Dienstbesprechungen
- 14 tägige Fachberatung /Hausbesuche
- monatliche externe Supervision
- Fortbildung 2x jährlich
- Qualitätszirkel
- Einrichtungshandbuch
Vernetzung
- Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII in der Stadt Braunschweig, Landkreis Wolfenbüttel, Landkreis Peine
- AG Qualitätsdialog mit der Stadt Braunschweig
- Fachausschuss Jugendhilfe Braunschweig –Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
- AG Braunschweiger Träger von Erziehungsstellen
- Mitglied im AkTEN (Arbeitskreis Träger von Erziehungsstellen in Niedersachsen und Bremen)
- Mitgliedseinrichtung des VPK Landesverbandes Niedersachsen e.V.