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Schutz Konzept Erziehungsstellen [ SoFa ]

Schutz Konzept vor Gewalt und Macht Missbrauch mit sexual pädagogischer Handlungs Orientierung

Im 2. Halbjahr 2018 beschäftigte sich das gesamte Team unseres Verbundes intensiv mit der Thematik der Prävention zur Vermeidung von Gewalt und Machtmissbrauch sowohl in nicht sexualisierter wie auch in sexualisierter Form und Grenzsetzungen als ein Teil des pädagogischen Alltagshandelns.

Wir stellten schnell fest, dass der Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch nicht nur auf die Betrachtung der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen beschränkt werden kann. Da wir als Erziehungsstellen in und mit unseren Familien arbeiten, braucht das gesamte Familiensystem diesen Schutz, d.h. dass die eigenen leiblichen Kinder als auch die „Erziehungsstelleneltern“ in dieses Schutzkonzept eingeschlossen werden müssen. Da wir über unsere Handlungsorientierung einen umfassenden Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch sichern wollen und sexuelle Gewalt nur ein Teilaspekt davon ist, bedeutete dies für uns sowohl eine Auseinandersetzung mit unseren pädagogischen Konzepten und unserem erzieherischen Alltagshandeln, als auch ein Diskurs über unsere sexualpädagogischen Vorstellungen und unsere eigenen sexuellen Biografien

STOPP

Unser Schutzkonzept und sexualpädagogische Handlungsorientierung geht von der Grundannahme aus, wie sie Prof. Klaus Wolf beschrieben hat: „ Erziehung hat als eine strukturelle Voraussetzung einen Machtüberhang zugunsten der Erziehenden. Das Thema „Machtausübung“ lässt sich also in der Pädagogik nicht umgehen und es stellt sich die Frage – wie sie auch Manfred Stoppel in seinem Projekt „Pädagogik und Recht“ formuliert, wie wir als pädagogische Fachkräfte „nach den Regeln der Kunst“ unseren Erziehungs- und Förderauftrag wahrnehmen und pädagogisch fachlich wie rechtlich legitimiert handeln.

Sexueller Missbrauch und sexuelle /sexualisierte Gewalt sind für uns eine besonders perfide Variante von Machtmussbrauch und Gewalt, in der gegen den Willen eines Kindes oder unter Ausnutzung von körperlicher, seelisch, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit ein Machtüberhang ausgenutzt wird für die Befriedigung von Bedürfnissen der überlegenen Person.

Bei sexuellem Missbrauch geht es auch um strafbare Handlungen und im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses werten wir sexuelle Kontakte auch mit Einverständnis des zu betreuenden als Missbrauch seitens des professionellen Helfers.

Mit unserem Schutzkonzept haben wir einerseits Strukturen, Schlüsselprozesse und Rahmenbedingungen in unserem Erziehungsstellenverbund erfasst und auf Risiken für (sex.) Machtmissbrach und Gewalt geprüft und wir haben an Leitlinien und Haltungen gearbeitet, die einen möglihst großen Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch bewirken sollen.

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